Rechtsprechung
BGH, 08.11.1960 - VI ZR 25/60 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Entschädigung für einen bei dem Betrieb der Deutschen Reichsbahn eingetretenen Unfall - Anspruch einer gesetzlichen Unfallversicherung gegen die Deutsche Bahn auf Erstattung von Unterhaltsrente - Erlöschen von Rückgriffsansprüchen auf Grund des Allgemeinen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- hjil.de , S. 26 (Kurzinformation)
Papierfundstellen
- NJW 1961, 214
- MDR 1961, 132
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.06.1954 - VI ZR 310/52
Eisenbahnunfall im Elsaß
Auszug aus BGH, 08.11.1960 - VI ZR 25/60
Das gilt auch dann, wenn die Bedürfnisse und Aufwendungen, deren Deckung die Schadensersatzforderung dient, erst nach dem 8. Mai 1945 entstanden sind (Abweichung von BGHZ 14, 282).Auch das Urteil des erkennenden Senats BGHZ 14, 282 ging von der damals herrschenden Auffassung aus.
An der gegenteiligen, aber die damalige Entscheidung nicht tragenden Auffassung, die in dem Urteil BGHZ 14, 282 ausgesprochen ist, kann nicht festgehalten werden.
- BGH, 11.01.1951 - III ZR 83/50
Bundesbahn. Schäden vor Zusammenbruch
Auszug aus BGH, 08.11.1960 - VI ZR 25/60
Denn ihnen lag durchweg die Auffassung zugrunde, daß die Deutsche Bundesbahn wegen ihrer Teil-Identität mit der Deutschen Reichsbahn oder wegen der Aufgabennachfolge "an sich" für die gebietsbezogenen Schulden aus dem Bahnbetrieb der Reichsbahn einzustehen habe, soweit nicht § 14 Nr. 3 des Umstellungsgesetzes für gewisse Reichsmarkverbindlichkeiten eine Umstellung und damit zunächst auch eine Befriedigung ausschloß (vgl. OGHZ 4, 109; BGHZ 1, 34).Die in den Urteilen OGHZ 4, 109 und BGHZ 1, 35 [BGH 01.11.1951 - III ZR 83/50] enthaltenen Ausführungen über den Entstehungszeitpunkt und die Eigenart der auf einzelne Rentenleistungen gerichteten Ansprüche haben eine auf die Besonderheit der Währungsumstellung zugeschnittene Bedeutung und können zur Beantwortung der hier zu entscheidenden Frage nichts beitragen.
- BGH, 21.10.1954 - IV ZR 171/52
Reichsbahnanleihe von 1940
Auszug aus BGH, 08.11.1960 - VI ZR 25/60
Auch zahlreichen anderen Gesetzen der damaligen Zeit ist der Wille des Gesetzgebers zu entnehmen, das Schicksal der Reichsverbindlichkeiten einer späteren umfassenden Regelung vorzubehalten und sich insoweit nicht vorzeitig festzulegen (BGHZ 15, 87 [BGH 21.10.1954 - IV ZR 171/52] [91]).
- BGH, 21.12.1961 - III ZR 157/60
Funktionsnachfolge bei Haftentschädigungen nach Wiederaufnahme
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 13.06.1961 - VI ZR 215/60 Daraus ist aber nicht zu schließen, daß die Haftung der B. für jene alten Verbindlichkeiten ausgeschlossen sei; über frühere Verbindlichkeiten hat das Bundesbahngesetz keine Bestimmung getroffen; es kann nicht angenommen werden, daß § 3 des Bundesbahngesetzes das Schicksal der vor der Kapitulation im Betriebe der Reichsbahn begründeten Schulden habe regeln wollen (Urteil des erkennenden Senats vom 8. November 1960 VI ZR 25/60 VersR 1961, 61).